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Interner Plattform-Check (YouTube Content-ID)
Im Rahmen von NOVA-MAX wird die produzierte Musik vor Auslieferung einem internen Plattform-Check unterzogen.
Hierbei wird der Track in ein neutrales Video eingebettet und nicht öffentlich auf einer gängigen Videoplattform hochgeladen, um mögliche automatische Rechteerkennungen zu identifizieren.
Dieser Prüfprozess dient der frühzeitigen Erkennung potenzieller Übereinstimmungen mit bestehenden Musikwerken und simuliert realistische Nutzungsszenarien, wie sie später bei der Veröffentlichung von Videoinhalten auftreten können.
Der Plattform-Check ist Bestandteil der internen Qualitätssicherung von NOVA-MAX, stellt jedoch keine rechtsverbindliche Freigabe oder Garantie dar. Trotz sorgfältiger Prüfung kann nicht ausgeschlossen werden, dass auf anderen Plattformen oder zu einem späteren Zeitpunkt automatisierte Erkennungen erfolgen.
Rechtlicher Hinweis zur KI-gestützten Musikproduktion (NOVA-MAX)
Die im Rahmen des Konzepts NOVA-MAX erstellte Musik wird unter Einsatz moderner digitaler Produktions- und KI-gestützter Werkzeuge entwickelt. Die KI dient hierbei ausschließlich als kreatives Hilfsmittel im Produktionsprozess und ersetzt weder die konzeptionelle Steuerung noch die abschließende kreative Entscheidung durch WebTrailer-Videoproduktion.
Bei der Musikproduktion im Rahmen von NOVA-MAX werden keine lizenzpflichtigen, fremden oder urheberrechtlich geschützten Samples, Melodien, Soundaufnahmen oder Musikwerke Dritter verwendet. Insbesondere werden keine Inhalte aus kommerziellen Sample-Bibliotheken, Stock-Musik-Plattformen oder urheberrechtlich geschützten Werken übernommen, reproduziert oder abgeleitet.
Alle eingesetzten Klänge, Sounds und musikalischen Strukturen entstehen entweder:
durch eigene Neuproduktion,
durch KI-generierte Ausgangsmaterialien ohne Rechte Dritter,
oder durch eigenständig gestaltetes Sounddesign im Rahmen der Projektarbeit.
Vor Auslieferung erfolgt eine sorgfältige inhaltliche und rechtliche Prüfung der produzierten Musik, um sicherzustellen, dass keine Rechte Dritter verletzt werden und keine lizenzpflichtigen Bestandteile enthalten sind.
Der Auftraggeber erhält für die im Projekt definierte Nutzung ein einfaches, projektbezogenes Nutzungsrecht an der individuell produzierten Musik, ausschließlich in Verbindung mit dem jeweiligen Video- oder Medienprojekt.
Eine isolierte Weitergabe, Unterlizenzierung oder separate kommerzielle Verwertung der Musik ist nicht gestattet, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Durch diese Vorgehensweise wird dem Auftraggeber ein hohes Maß an rechtlicher Sicherheit bei der Nutzung der produzierten Musik gewährleistet, insbesondere im Hinblick auf:
Online-Veröffentlichungen
Social-Media-Plattformen
Unternehmenswebsites
Präsentationen, Messen und interne Kommunikation
Alle Urheber- und Verwertungsrechte, die nicht ausdrücklich eingeräumt werden, verbleiben bei WebTrailer-Videoproduktion.
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