AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
WebTrailer-Videoproduktion
Inhaber: Sebastian Bulak
Stand: August 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für Verträge zwischen WebTrailer-Videoproduktion, Inhaber Sebastian Bulak, und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
(2) Sie gelten nicht gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart und rechtlich zulässig ist.
(3) Individuelle Vereinbarungen im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in sonstigen einzelvertraglichen Abreden haben Vorrang.
§ 2 Leistungen und Leistungsumfang
(1) WebTrailer erbringt Leistungen der Videoproduktion, Film- und Medienproduktion sowie Postproduktion. Hierzu gehören insbesondere Konzeption, Storyboard, Drehplanung, Videodreh vor Ort, Mehrkamera-Produktionen, Drohnenaufnahmen, Messevideos, Standdokumentationen, Interviewformate, Imagevideos, Unternehmensvideos, Industrievideos, Produktvideos, Eventvideos, Aftermovies, Recruitingvideos, Social-Media-Shorts und Social Media Reels, Highlight-Zusammenschnitte, Schnitt, Farbkorrektur, Sounddesign und mediengerechte Anpassungen für Website, Social Media, Vertrieb und Unternehmenskommunikation.
(2) Begriffe wie Video Marketing, Medienmarketing oder Online Marketing beschreiben auf der Website insbesondere Einsatz- und Kommunikationsmöglichkeiten der produzierten Medien. Leistungen wie SEO, SEA, Media-Buying, Kampagnensteuerung, Reichweitengarantie, Community-Management oder sonstige Marketingdienstleistungen sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich Bestandteil des jeweiligen Angebots sind.
(3) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung. Ein bestimmter Stil, eine konkrete Länge, Anzahl von Versionen, Drehtagen, Korrekturrunden oder Ausspielungsformaten ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Ein Vertrag kommt insbesondere durch schriftliche oder elektronische Angebotsannahme, Auftragsbestätigung oder den vereinbarten Beginn der Leistungserbringung zustande.
(2) Angebote sind, soweit dort nichts anderes angegeben ist, 14 Tage gültig.
§ 4 Vergütung und Zahlung
(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
(2) Rechnungen sind innerhalb von sieben Kalendertagen ohne Abzug fällig, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde.
(3) Nutzungsrechte werden grundsätzlich erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung eingeräumt.
§ 5 Mitwirkung, Drehgenehmigungen und Sicherheit am Drehort
(1) Der Kunde stellt alle für die Produktion erforderlichen Informationen, Ansprechpartner, Inhalte, Freigaben und organisatorischen Voraussetzungen rechtzeitig zur Verfügung.
(2) Der Kunde ist in seinem Verantwortungsbereich dafür zuständig, notwendige Hausrechts-, Zugangs-, Dreh-, Standort- und sonstige Genehmigungen rechtzeitig einzuholen und WebTrailer vor Produktionsbeginn über betriebliche, behördliche oder veranstaltungsbezogene Beschränkungen zu informieren.
(3) Der Kunde trägt in seinem Verantwortungsbereich die Verantwortung dafür, dass der vereinbarte Drehort zugänglich ist und WebTrailer über erkennbare oder bekannte Gefahren, Sicherheitsregeln, Schutzkleidung, Betriebsanweisungen und besondere Zutrittsanforderungen informiert wird.
(4) WebTrailer bleibt für die sichere Verwendung der eigenen Produktionstechnik, das eigene Personal und die eigenen gesetzlichen Sorgfaltspflichten verantwortlich.
(5) Verzögerungen, Zusatzkosten oder Ausfälle, die auf fehlende Mitwirkung, fehlende Genehmigungen, nicht mitgeteilte Sicherheitsanforderungen oder sonstige Umstände aus dem Verantwortungsbereich des Kunden zurückgehen, gehen nicht zulasten von WebTrailer.
§ 6 Nutzungsrechte und Urheberrecht
(1) WebTrailer behält die Urheberschaft und die WebTrailer zustehenden Urheber- und Leistungsschutzrechte an den von WebTrailer geschaffenen Werken und Leistungen. Das Urheberrecht selbst wird nicht übertragen.
(2) Der Kunde erhält nach vollständiger Zahlung die im jeweiligen Angebot ausdrücklich vereinbarten Nutzungsrechte.
(3) Umfang, Gebiet, Dauer, Medien, Bearbeitungsrechte und gegebenenfalls Exklusivität richten sich nach der konkreten Vereinbarung. Nicht ausdrücklich eingeräumte Rechte verbleiben bei WebTrailer beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern.
(4) Rechte an Musik, Schriften, Stockmaterial, Marken, Logos und sonstigen Drittinhalten richten sich zusätzlich nach den jeweiligen Lizenz- und Nutzungsbedingungen der Rechteinhaber.
§ 7 Rechte an Kundenmaterial und Rechte Dritter
(1) Stellt der Kunde Texte, Logos, Bilder, Videos, Musik, Marken, Designs oder sonstige Inhalte bereit, sichert er zu, dass er über die für die vereinbarte Nutzung erforderlichen Rechte verfügt.
(2) Der Kunde stellt sicher, dass erforderliche Einwilligungen oder Freigaben von Personen, Unternehmen, Veranstaltern, Grundstücks- oder Standortberechtigten vorliegen, soweit dies in seinem Verantwortungsbereich liegt.
(3) Gesetzliche Persönlichkeitsrechte, Datenschutzrechte, Geheimhaltungspflichten und Rechte an Geschäftsgeheimnissen bleiben unberührt.
§ 8 Korrekturen und Freigaben
(1) Korrekturrunden und Änderungsleistungen richten sich nach dem Angebot. Darüber hinausgehende Änderungen können nach Aufwand zusätzlich berechnet werden.
(2) Freigaben des Kunden gelten für den jeweils freigegebenen Bearbeitungsstand. Nachträgliche Änderungen können zusätzlichen Aufwand verursachen.
§ 9 Musik und Drittanbieter-Lizenzen
(1) Verwendete Musik und sonstige lizenzpflichtige Inhalte können von Drittanbietern stammen. Die Nutzung richtet sich nach der jeweils erworbenen Lizenz.
(2) Eine isolierte oder vom gelieferten Werk getrennte Nutzung solcher Drittinhalte ist nicht gestattet, soweit die jeweilige Lizenz dies nicht ausdrücklich erlaubt.
§ 10 Referenz- und Eigenwerbungsnutzung
(1) Die Nutzung geeigneter, im Rahmen des Auftrags produzierter finaler Videos oder Ausschnitte durch WebTrailer als Referenz und zur Eigenwerbung ist grundsätzlich Bestandteil der Arbeitsweise von WebTrailer. WebTrailer ist daher berechtigt, solche Produktionen insbesondere auf der eigenen Website, im Portfolio, in Präsentationen sowie auf eigenen externen Social-Media- und Unternehmensprofilen zu veröffentlichen und öffentlich zugänglich zu machen, soweit keine entgegenstehenden Rechte Dritter oder gesetzlichen Verbote bestehen.
(2) Soll eine Produktion nicht öffentlich als Referenz genutzt werden dürfen, muss der Kunde WebTrailer hierauf eigeninitiativ und ausdrücklich vor Beginn der Produktion in Textform hinweisen. Wird die Referenznutzung aufgrund dieser AGB wirksam Vertragsbestandteil, ist WebTrailer nicht verpflichtet, vor jeder späteren Referenzveröffentlichung erneut gesondert nachzufragen.
(3) Der Kunde trägt in seinem Verantwortungsbereich dafür Sorge, dass die von ihm verantworteten Drehorte, Produkte, Marken, Materialien und von ihm eingesetzten oder freigegebenen Personen im vereinbarten Umfang aufgenommen und – soweit vertraglich vorgesehen – für die Referenznutzung verwendet werden dürfen.
(4) Vertrauliche Informationen, Geschäftsgeheimnisse, gesetzliche Geheimhaltungspflichten sowie zwingende Persönlichkeits- und Datenschutzrechte werden durch diese Referenzklausel nicht aufgehoben.
§ 11 Bereitstellung finaler Videos über WeTransfer
(1) Die digitale Bereitstellung der finalen Videodateien erfolgt grundsätzlich ausschließlich über WeTransfer, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
(2) Mit Bereitstellung des Downloadlinks ist die digitale Auslieferung erfolgt. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Dateien innerhalb der von WeTransfer vorgegebenen oder im Projekt mitgeteilten Verfügbarkeitsfrist herunterzuladen und anschließend selbst zu sichern.
(3) Für die Nutzung von WeTransfer gelten ergänzend die technischen und datenschutzrechtlichen Bedingungen des Anbieters. Einzelheiten zur Datenverarbeitung enthält die Datenschutzerklärung von WebTrailer.
§ 12 Rohmaterial, Datensicherung und Archivierung
(1) WebTrailer trifft während Produktion und Postproduktion angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zur Sicherung des aufgenommenen Rohmaterials und der Projektdateien.
(2) WebTrailer haftet im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen für die ordnungsgemäße Sicherung des Rohmaterials während des vereinbarten Produktions- und Bearbeitungszeitraums. Eine absolute Ausfallsicherheit oder unbegrenzte Archivierung kann technisch nicht garantiert werden.
(3) Rohmaterial, Projektdateien und finale Filme können bis zu 24 Monate nach Projektabschluss vorgehalten werden, soweit keine abweichende Vereinbarung oder gesetzliche Löschpflicht besteht. Eine dauerhafte Archivierung ist nicht geschuldet.
(4) Nach Bereitstellung der finalen Dateien ist der Kunde für eine eigene dauerhafte Sicherung verantwortlich.
§ 13 Haftung
(1) WebTrailer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit gesetzlich zulässig.
(3) WebTrailer schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, keine bestimmte Reichweite, Anzahl von Leads, Verkäufen, Bewerbungen, Social-Media-Aufrufen, Suchmaschinenposition oder Plattformakzeptanz, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert wurde.
§ 14 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Beide Parteien behandeln als vertraulich gekennzeichnete oder ihrer Natur nach vertrauliche Informationen angemessen vertraulich.
(2) Für personenbezogene Daten gilt die Datenschutzerklärung von WebTrailer sowie die jeweils anwendbare Datenschutzgesetzgebung.
§ 15 Höhere Gewalt und nicht beherrschbare Ereignisse
Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von WebTrailer, insbesondere behördliche Maßnahmen, erhebliche Verkehrs- oder Messeausfälle, Naturereignisse, kurzfristige Veranstaltungsabsagen, krankheitsbedingte Produktionsunfähigkeit, Streiks oder vergleichbare Ereignisse, verlängern vereinbarte Leistungsfristen angemessen, soweit WebTrailer die Verzögerung nicht zu vertreten hat.
§ 16 Gerichtsstand und Recht
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit gesetzlich zulässig.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Essen Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig.
§ 17 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Regelungen treten die gesetzlichen Vorschriften.
