Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der WebTrailer-Videoproduktion gemäß §§ 305 ff. BGB
WebTrailer-Videoproduktion
Inhaber: Sebastian Bulak
Stand: 10.01.2026
§ 1 Geltungsbereich (gemäß §§ 305 ff. BGB, § 14 BGB)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich für alle Verträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen zwischen
WebTrailer-Videoproduktion
Inhaber: Sebastian Bulak
Velberter Str. 74, 45239 Essen, Deutschland
(nachfolgend „WebTrailer-Videoproduktion“ genannt)
und ihren Auftraggebern, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind (nachfolgend „Kunde“ genannt).
Diese AGB gelten nicht gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.
§ 2. Leistungen (Leistungsbeschreibung gemäß §§ 611, 631 BGB)
WebTrailer-Videoproduktion erbringt Dienstleistungen im Bereich Videoproduktion, Videobearbeitung, Postproduktion, Content-Erstellung, Konzeption, Beratung sowie damit verbundene kreative und technische Leistungen.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder der schriftlichen Auftragsbestätigung.
2.1 After-Sales-Leistungen
Nach Abschluss und Abnahme eines Projekts bietet WebTrailer-Videoproduktion optionale After-Sales-Pakete an.
Diese umfassen insbesondere, aber nicht abschließend:
zusätzliche Video-Bearbeitungen oder Re-Edits
Format-Anpassungen (z. B. 9:16, 1:1, 16:9)
inhaltliche Aktualisierungen, Text- oder Grafikanpassungen
neue Videos auf Basis vorhandenen Materials
Social-Media-optimierte Kurzversionen (Reels, Shorts, Ads)
After-Sales-Leistungen sind nicht Bestandteil der ursprünglichen Beauftragung, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
Sie werden separat angeboten, beauftragt und vergütet.
2.2 Social-Media-Content-Planung & -Konzeption
WebTrailer-Videoproduktion bietet auf Wunsch des Kunden Leistungen im Bereich der strategischen Planung, Konzeption und Strukturierung von Video- und Medieninhalten für Social-Media-Plattformen an.
Diese Leistungen dienen der zielgerichteten Vorbereitung und Optimierung von Video- und Content-Produktionen für digitale Kanäle und stellen eine eigenständige konzeptionelle Dienstleistung dar.
Sie sind nicht Bestandteil der klassischen Videoproduktion, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
Die Social-Media-Content-Planung kann insbesondere folgende Leistungen umfassen:
Analyse des vorgesehenen Einsatzbereichs (z. B. Social Media, Website, Messe, Recruiting)
Beratung zur geeigneten Plattformstrategie (z. B. Instagram, LinkedIn, YouTube, TikTok)
Konzeption von Content-Formaten (z. B. Reels, Shorts, Teaser, Highlight-Clips)
Planung von Veröffentlichungszeiträumen und Content-Strukturen
Empfehlung von Videoformaten, Längen und Seitenverhältnissen
inhaltliche Strukturierung von Video-Serien oder Kampagnen
Abstimmung von Bildsprache, Dramaturgie und Wiedererkennungswert
Die konkrete Ausgestaltung, der Umfang sowie der zeitliche Rahmen der Social-Media-Content-Planung ergeben sich ausschließlich aus dem individuell vereinbarten Angebot oder der schriftlichen Beauftragung.
WebTrailer-Videoproduktion schuldet im Rahmen der Content-Planung keinen bestimmten wirtschaftlichen oder algorithmischen Erfolg (z. B. Reichweite, Interaktionen, Follower-Zuwachs oder Conversion-Ergebnisse).
Die Umsetzung, Veröffentlichung und Pflege der Inhalte auf den jeweiligen Social-Media-Plattformen obliegt – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – ausschließlich dem Kunden.
2.3 Unterschiedliche Arten der Videoproduktion
WebTrailer-Videoproduktion bietet unterschiedliche Arten von Videoproduktionen an, die sich je nach Einsatzzweck, Inhalt, Produktionsumfang und technischer Umsetzung unterscheiden.
Hierzu zählen insbesondere, jedoch nicht abschließend:
Messevideos (z. B. Event-, Highlight- oder Anwendungsdokumentationen)
Produktvideos (z. B. Präsentations-, Detail- oder Anwendungsfilme)
Imagevideos (z. B. Unternehmens- oder Markenfilme)
Referenzvideos (z. B. Kunden- oder Projektvorstellungen)
Eventvideos (z. B. Veranstaltungs-, Aftermovie- oder Dokumentationsformate)
Die konkrete Art, der Umfang, der Stil sowie die technische und kreative Umsetzung der jeweiligen Videoproduktion ergeben sich ausschließlich aus dem individuell vereinbarten Angebot, der Projektbeschreibung oder der schriftlichen Beauftragung.
Ein bestimmter gestalterischer Stil, eine bestimmte Länge, Anzahl von Versionen oder ein bestimmtes Format ist nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
2.4 Unterschiedliche Arten der Videoformate
WebTrailer-Videoproduktion bietet Videoformate für unterschiedliche Ausgabegeräte und Plattformen an, insbesondere für Desktop-Anwendungen (z. B. Websites, Präsentationen, Messen) sowie für mobile Endgeräte (z. B. Smartphones, Social-Media-Plattformen).
Die Videoformate unterscheiden sich insbesondere in:
Seitenverhältnis (z. B. 16:9, 1:1, 9:16)
Auflösung (z. B. Full HD, 4K)
Videolänge
Bildausschnitt und Safe-Areas
technischer Codierung und Komprimierung
Das jeweils geschuldete Videoformat ergibt sich ausschließlich aus dem individuell vereinbarten Angebot oder der Projektbeschreibung.
Anpassungen oder zusätzliche Ausspielungen in weiteren Formaten, Auflösungen oder Längen sind nicht Bestandteil der ursprünglichen Beauftragung, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart wurden, und können als Zusatz- oder After-Sales-Leistung gesondert beauftragt und vergütet werden.
2.5 3D-Animation von Kundenlogos
WebTrailer-Videoproduktion bietet auf Wunsch des Kunden die Animation von bereitgestellten Logos, Grafiken oder Bilddateien (z. B. PNG-Dateien) in Form von 2D- oder 3D-Animationen an.
Die technische Umsetzung der Animation erfolgt unter Einsatz professioneller Software, insbesondere Adobe After Effects.
Der Kunde versichert, dass er über die erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs- und Verwendungsrechte an den zur Verfügung gestellten Logos, Grafiken oder Dateien verfügt.
Die Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit, der urheberrechtlichen Freigabe sowie der markenrechtlichen Nutzung der bereitgestellten Inhalte obliegt ausschließlich dem Kunden.
WebTrailer-Videoproduktion übernimmt keine Haftung für Rechtsverletzungen, die aus der Verwendung, Veröffentlichung oder Weiterverarbeitung der vom Kunden bereitgestellten Inhalte entstehen.
Die Erstellung der Animation stellt eine rein technische und gestalterische Dienstleistung dar und begründet keine Rechteübertragung oder Rechteprüfung durch
WebTrailer-Videoproduktion.
2.6 Musiknutzung und Lizenzhinweise
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, setzt WebTrailer-Videoproduktion in Videoproduktionen lizenzierte Musik von Drittanbietern (z. B. Artlist.io) ein.
Die verwendete Musik ist im Rahmen der jeweiligen Lizenzbedingungen rechtmäßig für die Einbindung in das erstellte Video lizenziert.
Eine eigenständige Nutzung, Vervielfältigung, Weitergabe oder separate Verwendung der Musik durch den Kunden – außerhalb des gelieferten Videos – ist nicht gestattet, sofern hierfür keine eigene Lizenz des Kunden beim jeweiligen Musiklizenzanbieter besteht.
2.7 Ergänzung zu § Leistungen – NOVA-MAX (individuelle Musikproduktion)
WebTrailer-Videoproduktion bietet im Rahmen des Konzepts NOVA-MAX die Erstellung individuell produzierter Musik für Video- und Medienprojekte an. Die Musikproduktion erfolgt projektbezogen und kann unter Einsatz digitaler und KI-gestützter Produktionswerkzeuge erfolgen.
Gegenstand der Leistung ist die Erstellung einer individuell abgestimmten Musikkomposition zur Nutzung in dem jeweils vereinbarten Projekt. Ein Anspruch auf die Erstellung eines bestimmten musikalischen Stils, Genres oder Umfangs besteht nur, sofern dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Die Einräumung von Nutzungsrechten erfolgt ausschließlich projektbezogen und gemäß der individuellen Vereinbarung. Eine isolierte Nutzung, Weitergabe oder Unterlizenzierung der Musik außerhalb des vereinbarten Projekts ist nicht Bestandteil der Leistung, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
Weitergehende Details zur Nutzung, zum Umfang der Leistung sowie zu rechtlichen Rahmenbedingungen ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung, dem Angebot oder der Projektvereinbarung.
§ 3. Vertragsschluss und Leistungserbringung
(Angebot und Annahme gemäß §§ 145 ff. BGB)
Ein Vertrag kommt zustande durch:
schriftliche Angebotsannahme (per E-Mail oder digital),
mündliche Zusage mit anschließender Auftragsbestätigung,
oder durch Beginn der Leistungserbringung durch WebTrailer-Videoproduktion.
Angebote sind, sofern nicht anders vereinbart, 14 Tage gültig.
3.1 Projektabschluss und Rechnungsstellung
Der Abschluss eines Projekts erfolgt mit der ausdrücklichen Freigabe der finalen Video- bzw. Medieninhalte durch den Kunden.
Mit dieser Freigabe gilt das Projekt als vertragsgemäß abgeschlossen.
Die Rechnungsstellung durch WebTrailer-Videoproduktion erfolgt nach erfolgter Freigabe der finalen Inhalte durch den Kunden, sofern im Angebot oder Vertrag nichts Abweichendes vereinbart wurde.
3.2 Projektabschluss bei verzögerter Freigabe
Verzögert sich die Freigabe aus Gründen, die WebTrailer-Videoproduktion nicht zu vertreten hat, ist WebTrailer-Videoproduktion berechtigt, nach angemessener Fristsetzung das Projekt als abgeschlossen zu betrachten und die Rechnung zu stellen.
3.3 Lieferung der Videodateien
Die Lieferung der Videodateien erfolgt ausschließlich in digitaler Form.
a) Demo-Versionen werden dem Kunden zur inhaltlichen und technischen Prüfung über einen Download-Link (z. B. WeTransfer) zur Verfügung gestellt.
b) Finale Versionen werden nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung ebenfalls über einen Download-Link (z. B. WeTransfer) bereitgestellt.
c) Die Leistung gilt als erbracht, sobald dem Kunden die Videodateien über einen Download-Link bereitgestellt wurden und eine Zugriffsmöglichkeit bestand (§ 640 BGB).
Eine Freigabe der finalen Version gilt spätestens als erteilt, sobald der Kunde die finalen Video- oder Medieninhalte öffentlich nutzt oder veröffentlicht, insbesondere auf eigenen Websites, Social-Media-Kanälen oder sonstigen digitalen Plattformen.
§ 4 Stornierung und Projektabbruch
(gemäß §§ 241 Abs. 2, 280, 631 BGB)
Bei den von WebTrailer-Videoproduktion angebotenen Leistungen handelt es sich um individuell geplante und projektbezogene Dienstleistungen und Werkleistungen.
Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht, da diese AGB ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB gelten und die Vorschriften der §§ 312g, 355 BGB keine Anwendung finden.
Storniert der Kunde einen Auftrag nach verbindlicher Beauftragung, ist WebTrailer-Videoproduktion berechtigt, bereits erbrachte Leistungen, angefallene Kosten sowie reservierte Produktions- und Projektzeiten anteilig in Rechnung zu stellen.
Bereits begonnene oder vollständig erbrachte Leistungen sind nicht erstattungsfähig.
§ 5. Vergütung und Zahlungsbedingungen (gemäß §§ 611, 631, 286 ff. BGB)
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders ausgewiesen.
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
Bei Zahlungsverzug ist WebTrailer berechtigt, Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu berechnen.
Sofern ein Zahlungsziel kalendermäßig bestimmt ist, kommt der Kunde mit Ablauf dieses Zahlungsziels ohne weitere Mahnung in Verzug (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Unabhängig davon kommt der Kunde spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug (§ 286 Abs. 3 BGB).
5.1 Vergütung bei Kunden außerhalb Deutschlands (Umsatzsteuer)
(gemäß §§ 3a, 13b UStG)
Sofern der Kunde als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB im EU-Ausland ansässig ist, erfolgt die Rechnungsstellung netto ohne Ausweis der deutschen Umsatzsteuer im Rahmen des Reverse-Charge-Verfahrens gemäß § 13b UStG.
Voraussetzung hierfür ist die rechtzeitige Mitteilung einer gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Kunden vor Rechnungsstellung.
Bei Unternehmern mit Sitz in einem Drittland erfolgt die Abrechnung gemäß den jeweils anwendbaren umsatzsteuerlichen Regelungen zum Ort der Leistung gemäß § 3a UStG.
Sofern erforderliche Angaben fehlen oder unzutreffend sind, ist WebTrailer-Videoproduktion berechtigt, die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer nachträglich in Rechnung zu stellen.
5.2 Bankverbindung und Zahlungsweg
Die Zahlung der vereinbarten Vergütung hat ausschließlich auf die in der jeweiligen Rechnung angegebene Bankverbindung von WebTrailer-Videoproduktion zu erfolgen.
Eine Änderung der Bankverbindung bleibt WebTrailer-Videoproduktion
jederzeit vorbehalten und wird dem Kunden durch entsprechende Angabe in der Rechnung oder in Textform mitgeteilt.
Zahlungen gelten erst dann als erfolgt, wenn der vollständige Rechnungsbetrag dem Konto von WebTrailer-Videoproduktion gutgeschrieben wurde.
5.3 Nutzungsrechte bei Zahlungsverzug
Die Einräumung von Nutzungsrechten an den von WebTrailer-Videoproduktion erstellten Video- und Medieninhalten erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung der jeweils vereinbarten Vergütung.
Bei nicht oder nicht vollständig beglichener Rechnung ist der Kunde nicht berechtigt, die erstellten Inhalte zu veröffentlichen, zu verbreiten oder anderweitig zu nutzen.
Erfolgt eine Nutzung der Inhalte trotz bestehendem Zahlungsverzug und nach entsprechender Abmahnung oder Zahlungsaufforderung, stellt dies eine Urheberrechtsverletzung dar.
WebTrailer-Videoproduktion behält sich in diesem Fall ausdrücklich vor, rechtliche Schritte zur Durchsetzung seiner Urheberrechte einzuleiten.
5.4 Künstlersozialabgabe
Sofern der Auftraggeber nach den Vorschriften des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) zur Zahlung der Künstlersozialabgabe verpflichtet ist, obliegt die Abführung dieser Abgabe ausschließlich dem Auftraggeber.
Die vereinbarte Vergütung versteht sich zuzüglich etwaiger gesetzlich geschuldeter Künstlersozialabgaben.
§ 6. Mitwirkungspflichten des Kunden (gemäß §§ 241 Abs. 2, 642 BGB)
Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Projektdurchführung erforderlichen Inhalte, Informationen, Freigaben und Mitwirkungen rechtzeitig bereitzustellen.
Verzögerungen oder Mehraufwände, die durch verspätete oder unvollständige Mitwirkung entstehen, gehen nicht zulasten von WebTrailer-Videoproduktion und können gesondert berechnet werden.
6.1 Themenvorgabe & kreative Umsetzung
Der Kunde ist verpflichtet, das grundlegende Thema, den Zweck sowie die inhaltliche Zielsetzung des jeweiligen Projekts rechtzeitig und vollständig vor Beginn der Leistungserbringung bereitzustellen.
Auf Basis dieser Themenvorgabe übernimmt WebTrailer-Videoproduktion die konzeptionelle, kreative und technische Optimierung sowie die professionelle Umsetzung des Projekts.
Dabei fließen die mehr als zehnjährige Erfahrung von WebTrailer-Videoproduktion in den Bereichen Videoproduktion, Storytelling, Dramaturgie, Bildgestaltung und Postproduktion ein.
WebTrailer-Videoproduktion ist berechtigt, im Rahmen der Projektumsetzung fachliche, gestalterische und technische Lösungsvorschläge zu unterbreiten sowie Anpassungen vorzunehmen, sofern diese der qualitativen Optimierung des Projektergebnisses dienen.
Die inhaltliche Verantwortung für die thematische Grundausrichtung verbleibt beim Kunden.
§ 7. Nutzungsrechte und Urheberrecht (gemäß §§ 7, 31 UrhG)
WebTrailer-Videoproduktion bleibt in jedem Fall Urheber im Sinne des Urheberrechtsgesetzes.
Der Kunde erhält nach vollständiger Zahlung die im Angebot oder Vertrag vereinbarten Nutzungsrechte für den definierten Zweck und Zeitraum.
Eine vollständige Abtretung der Urheberrechte findet nicht statt.
Eine Weitergabe, Bearbeitung oder Weiterlizenzierung der erstellten Inhalte an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von WebTrailer-Videoproduktion zulässig.
Nicht ausdrücklich eingeräumte Nutzungsrechte verbleiben vollständig
bei WebTrailer-Videoproduktion.
§ 8. Referenznutzung (gemäß § 31 UrhG)
WebTrailer-Videoproduktion ist berechtigt, sämtliche freigegebenen Foto- und Videoinhalte als Referenz für eigene Marketing- und Präsentationszwecke (z. B. Website, Social Media, Portfolio) zu nutzen, sofern der Kunde dieser Nutzung nicht spätestens vor Projektbeginn in Textform (z. B. per E-Mail) ausdrücklich widerspricht (§ 126b BGB).
Die Veröffentlichung erfolgt erst nach finaler Freigabe der jeweiligen Inhalte durch den Kunden.
§ 9 Musik, Lizenzen und Zusatzleistungen (gemäß §§ 31 ff. UrhG)
In Videoproduktionen werden – sofern vereinbart – lizenzierte Musiktracks über Drittanbieter (z. B. Artlist.io) eingesetzt.
Die verwendeten Musikwerke verbleiben rechtmäßig Bestandteil der jeweiligen Videoproduktion.
Die Auswahl und Verwendung der Musik erfolgt projektbezogen und im Rahmen der jeweils gültigen Lizenzbedingungen des Lizenzanbieters.
Zusatzleistungen, insbesondere After-Sales-Leistungen, Nachbearbeitungen, Format-Anpassungen oder inhaltliche Erweiterungen, sind nicht Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart wurden, und werden gesondert angeboten und vergütet.
9.1 Urheber- & Nutzungsrechte (Video)
Alle von Sebastian Bulak – WebTrailer-Videoproduktion erstellten Inhalte, insbesondere Videos, Rohmaterial (Footage), Schnitte, Bildkompositionen, Animationen sowie finale Videoversionen, unterliegen dem Urheberrecht von Sebastian Bulak.
Sebastian Bulak bleibt Urheber der erstellten Videoarbeiten, des Rohmaterials sowie der finalen Fassungen der Videoproduktionen.
Eine Übertragung von Urheberrechten findet nicht statt, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
9.2 Musik & Ton
Die in den Videoproduktionen verwendete Musik wird – sofern nicht anders ausgewiesen – über eine gültige Lizenz eines Drittanbieters (z. B. Artlist.io) eingebunden.
Sebastian Bulak / WebTrailer-Videoproduktion ist weder Urheber noch Lizenzträger der verwendeten Musikwerke, sondern nutzt diese ausschließlich im Rahmen der jeweils gültigen Lizenzbedingungen des Lizenzanbieters zur Vertonung der Videoproduktionen.
Eine separate, vom Video losgelöste Nutzung der Musik ist nicht Bestandteil der Leistung und nicht gestattet.
9.3 Lizenzen für Zusatzmaterialien & Zusatzleistungen
Für die Videoproduktion können zusätzlich lizenzierte Gestaltungselemente eingesetzt werden, insbesondere Farblooks (LUTs), Schnitt- und Übergangseffekte, Animationen, 3D-Elemente, Soundeffekte oder vergleichbare digitale Inhalte.
Diese Zusatzmaterialien werden – sofern nicht anders ausgewiesen – über Drittanbieter (z. B. Artlist.io) rechtmäßig lizenziert und ausschließlich im Rahmen der jeweils gültigen Lizenzbedingungen sowie der vorgegebenen Nutzungsdauer verwendet.
Die Lizenzierung dieser Zusatzmaterialien erfolgt projektbezogen zur Integration in die jeweilige Videoproduktion.
Ein eigenständiger Rechteerwerb, eine Weitergabe, ein Export oder eine vom Video losgelöste Nutzung dieser Materialien durch den Auftraggeber ist nicht Bestandteil der Leistung und nicht gestattet.
Zusatzleistungen, insbesondere nachträgliche Anpassungen, Erweiterungen, alternative Versionen, zusätzliche Animationen, Farbkorrekturen oder Formatvarianten, gelten als gesonderte Leistungen und werden – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – separat angeboten und vergütet.
§ 10 Haftung (gemäß §§ 276, 278, 280 BGB)
WebTrailer-Videoproduktion haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet WebTrailer-Videoproduktion nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
10.1 Haftung für Veröffentlichung auf Social-Media-Kanälen des Kunden
Sebastian Bulak – WebTrailer-Videoproduktion übernimmt keine Haftung für die Veröffentlichung, Verbreitung oder Nutzung der erstellten Inhalte auf den Social-Media-Kanälen, Websites oder sonstigen Plattformen des Kunden.
Insbesondere übernimmt WebTrailer-Videoproduktion keine Haftung für:
die Auswahl der Veröffentlichungsplattformen
die Einhaltung plattformspezifischer Richtlinien (z. B. Meta, TikTok, YouTube, LinkedIn)
rechtliche Anforderungen wie Impressumspflichten, Werbekennzeichnung, Datenschutz oder Musiklizenzkennzeichnungen
Reichweite, Performance, Sperrungen oder Löschungen von Inhalten
Die Verantwortung für die rechtmäßige Veröffentlichung und Nutzung der Inhalte liegt ausschließlich beim Kunden.
WebTrailer-Videoproduktion haftet nicht für Schäden oder Nachteile, die durch algorithmische Änderungen, Richtlinienanpassungen oder technische Einschränkungen der jeweiligen Plattformen entstehen.
10.2 Cookies und technische Funktionen
WebTrailer-Videoproduktion übernimmt keine Haftung für technisch notwendige Cookies oder cookieähnliche Funktionen, die durch Hosting-Anbieter, Systemplattformen oder externe Dienste ohne unmittelbare Einflussmöglichkeit aktiviert werden.
Eine Haftung besteht ausschließlich ab dem Zeitpunkt, zu dem WebTrailer-Videoproduktion von einer datenschutzrechtlich relevanten Funktion Kenntnis erlangt und nicht innerhalb angemessener Frist reagiert.
10.3 Aufbewahrung von Rohmaterial und finalen Videodateien
WebTrailer-Videoproduktion bewahrt das im Rahmen eines Projekts erstellte Rohmaterial sowie die finalen Videodateien für einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten nach Projektabschluss auf.
Eine Garantie für die dauerhafte Verfügbarkeit oder Wiederherstellbarkeit der Daten wird nicht übernommen.
Eine Haftung für Datenverlust nach Übergabe der Dateien an den Kunden ist ausgeschlossen, sofern dieser nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruht.
Der Kunde ist verpflichtet, die übermittelten Dateien nach Übergabe eigenständig zu sichern.
Eine erneute Bereitstellung nach Übergabe oder nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist stellt eine zusätzliche, kostenpflichtige After-Sales-Leistung dar.
§ 11. Datenschutz (gemäß DSGVO)
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen.
Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung auf
www.webtrailer.net/datenschutz
zu entnehmen.
§ 12. Vertraulichkeit (gemäß § 241 Abs. 2 BGB)
Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche vertraulichen Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei an Dritte weiterzugeben.
Als vertraulich gelten insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Preisvereinbarungen, Konzepte, Entwürfe, Rohdaten sowie nicht veröffentlichte Inhalte.
Diese Verpflichtung gilt auch über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.
§ 13. Schlussbestimmungen (gemäß §§ 305b, 306 BGB)
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von WebTrailer-Videoproduktion.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Außergerichtliche Streitbeilegung
WebTrailer-Videoproduktion ist an einer langfristigen, fairen und partnerschaftlichen Zusammenarbeit interessiert.
Bei Meinungsverschiedenheiten oder Unstimmigkeiten aus oder im Zusammenhang mit einem Projekt werden die Vertragsparteien zunächst bemüht sein, eine einvernehmliche, außergerichtliche Lösung zu finden.
Die Inanspruchnahme des Rechtswegs bleibt hiervon unberührt.
14. Stand und Aktualität der AGB
Stand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen: 10.01.2026
WebTrailer-Videoproduktion behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Bedarf anzupassen oder zu aktualisieren.
Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
Hinweis gemäß § 36 VSBG:
WebTrailer-Videoproduktion nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.




