Stand: September 2026
AGB für B2B-Videoproduktion
Allgemeine Geschäftsbedingungen für geschäftliche Auftraggeber. Stand: September 2026.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für geschäftliche Auftraggeber. Stand: September 2026.
§ 1 Geltungsbereich und B2B-Ausrichtung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge und Leistungen von WebTrailer-Videoproduktion, Inhaber Sebastian Bulak, nachfolgend „WebTrailer-Videoproduktion“ genannt.
Das Leistungsangebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn WebTrailer-Videoproduktion ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
WebTrailer-Videoproduktion erbringt Leistungen im Bereich Videoproduktion und damit zusammenhängender Medienleistungen. Hierzu können insbesondere Beratung, Konzeption, Projektbesprechung, Drehplanung, Videodreh, Aufnahme von Bild und Ton, Postproduktion, Videoschnitt, Farb- und Tonbearbeitung, grafische Gestaltung, Typografie, Animationen sowie die Bereitstellung von Abstimmungs- und Finalfassungen gehören.
Art und Umfang der geschuldeten Leistung ergeben sich aus der jeweiligen individuellen Vereinbarung mit dem Auftraggeber.
Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, schuldet WebTrailer-Videoproduktion keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere keine bestimmte Reichweite, Anzahl von Aufrufen, Kundenanfragen, Verkäufen oder sonstige Marketingeffekte.
§ 3 Vertragsschluss, Preise und Auftragsbestätigung
Leistungsumfang und Vergütung werden grundsätzlich individuell zwischen WebTrailer-Videoproduktion und dem Auftraggeber vereinbart.
Ein Vertrag kann insbesondere durch eine entsprechende Vereinbarung im persönlichen Gespräch, telefonisch, per E-Mail oder durch eine sonstige eindeutige übereinstimmende Erklärung zustande kommen.
Eine gesonderte schriftliche Auftragsbestätigung durch WebTrailer-Videoproduktion ist für das Zustandekommen des Vertrages nicht erforderlich.
Auf Wunsch des Auftraggebers kann eine schriftliche Auftragsbestätigung erstellt werden.
Individuell vereinbarte Preise und Leistungen sind nach Zustandekommen des Vertrages verbindlich. Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich gegenüber Unternehmern vereinbarte Preise zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.
§ 4 Projektablauf
Der übliche Produktionsablauf umfasst:
Beratung und Projektbesprechung, Festlegung des Produktionsumfangs, Abstimmung von Drehtermin und Drehort, Bereitstellung erforderlicher Inhalte und Materialien durch den Auftraggeber, Durchführung des Videodrehs, Postproduktion, Bereitstellung einer Abstimmungsfassung, Durchführung des vereinbarten Korrekturdurchgangs, Bereitstellung der finalen Fassung, Freigabe durch den Auftraggeber und anschließende Rechnungsstellung.
Abweichende Projektabläufe können individuell vereinbart werden.
§ 5 Mitwirkungspflichten und Materialien des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt WebTrailer-Videoproduktion rechtzeitig sämtliche zur Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen und Materialien zur Verfügung.
Hierzu können insbesondere Logos, Texte, Grafiken, Bilder, Markenbestandteile, Produktinformationen, Kontaktdaten und sonstige Inhalte gehören.
Der Auftraggeber gewährleistet, dass er über die für die vereinbarte Verwendung erforderlichen Rechte verfügt und die Verwendung der bereitgestellten Materialien keine Rechte Dritter verletzt.
Wird WebTrailer-Videoproduktion aufgrund von Materialien oder Vorgaben des Auftraggebers berechtigt von Dritten in Anspruch genommen, hat der Auftraggeber WebTrailer-Videoproduktion nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen von daraus resultierenden Ansprüchen freizustellen, soweit die Rechtsverletzung aus seinem Verantwortungsbereich stammt.
§ 6 Drehorte und Drehgenehmigungen
Findet der Videodreh an einem Ort statt, über den der Auftraggeber nicht selbst uneingeschränkt verfügen darf, ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, die für die vereinbarten Video- und Tonaufnahmen erforderlichen Genehmigungen des Eigentümers, Betreibers oder sonstigen Berechtigten rechtzeitig einzuholen.
Der Auftraggeber hat WebTrailer-Videoproduktion vor dem Dreh über bestehende Einschränkungen, Sicherheitsvorschriften, Hausordnungen oder sonstige für die Produktion relevante Vorgaben zu informieren.
Kann ein Dreh aufgrund einer vom Auftraggeber nicht eingeholten erforderlichen Genehmigung nicht oder nicht wie vereinbart durchgeführt werden, bleiben Ansprüche von WebTrailer-Videoproduktion hinsichtlich bereits erbrachter Leistungen und nachweisbarer zusätzlicher Aufwendungen unberührt.
§ 7 Personen-, Bildnis- und Persönlichkeitsrechte
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass für Personen, die von ihm für die Produktion vorgesehen werden und gezielt Bestandteil der Videoaufnahmen sind, die für Herstellung und vereinbarte Nutzung erforderlichen Einwilligungen oder sonstigen Rechtsgrundlagen vorliegen.
Dies betrifft insbesondere Mitarbeiter, Geschäftsführer, Interviewpartner, Darsteller und sonstige Mitwirkende.
Der Auftraggeber hat erforderliche Einwilligungen bzw. Bildnisfreigaben einzuholen und auf Verlangen gegenüber WebTrailer-Videoproduktion nachzuweisen.
WebTrailer-Videoproduktion kann dem Auftraggeber hierfür entsprechende Mustererklärungen zur Verfügung stellen.
§ 8 Postproduktion und Korrekturdurchgang
Nach Durchführung des Videodrehs erfolgt die Postproduktion grundsätzlich in den Geschäftsräumen bzw. am Produktionsstandort von WebTrailer-Videoproduktion.
Nach Erstellung einer ersten bearbeiteten Fassung erhält der Auftraggeber eine Abstimmungs- bzw. Demoversion. Die Übermittlung kann insbesondere über WeTransfer oder einen vergleichbaren Dateiübertragungsdienst erfolgen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Fassung sorgfältig zu prüfen und seine Änderungswünsche vollständig und gebündelt in einem Korrekturdurchgang mitzuteilen.
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist ein gebündelter Korrekturdurchgang Bestandteil der vereinbarten Leistung.
Nachträglich mitgeteilte Änderungswünsche, zusätzliche Korrekturschleifen oder Änderungen des ursprünglich vereinbarten Konzepts bzw. Leistungsumfangs stellen zusätzliche Leistungen dar und können nach vorheriger Abstimmung gesondert berechnet werden.
§ 9 Finale Fassung und Freigabe
Nach Umsetzung der vereinbarten Änderungen stellt WebTrailer-Videoproduktion dem Auftraggeber die finale Fassung zur Prüfung zur Verfügung.
Mit der ausdrücklichen Freigabe bestätigt der Auftraggeber den vorliegenden Produktionsstand.
Der Auftraggeber ist insbesondere dafür verantwortlich, die von ihm vorgegebenen bzw. bereitgestellten Unternehmensnamen, Produktbezeichnungen, Texte, Logos, Kontaktdaten, Preise und sonstigen sachlichen Informationen vor Freigabe auf ihre Richtigkeit zu prüfen.
Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.
§ 10 Vergütung und Rechnungsstellung
Die Vergütung richtet sich nach der individuell vereinbarten Leistung.
Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich nach Fertigstellung und Freigabe der finalen Fassung, soweit keine andere Zahlungsregelung vereinbart wurde.
Zusätzliche Leistungen, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden nur nach entsprechender Abstimmung zusätzlich berechnet.
§ 11 Urheberrecht, Filmherstellerrechte und Nutzungsrechte
Urheberrechte verbleiben bei den jeweiligen Urhebern. Die WebTrailer-Videoproduktion bzw. Sebastian Bulak nach dem Urheberrechtsgesetz zustehenden Urheber-, Leistungsschutz- und Filmherstellerrechte bleiben unberührt.
Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung die für den vereinbarten Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte an der finalen Videoproduktion, soweit nicht ausdrücklich ein anderer Umfang vereinbart wurde.
Eine Übertragung des Eigentums oder bestehender Urheber- bzw. Leistungsschutzrechte an Rohmaterial, Projektdateien, Schnittprojekten oder sonstigen Produktionsbestandteilen erfolgt nicht, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Die Herausgabe von Rohmaterial, Projektdateien, Schnittdateien oder sonstigen Produktionsdaten ist nicht Bestandteil der Videoproduktion, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 12 Lizenzierte Musik, Soundeffekte, Grafiken und sonstige Drittinhalte
WebTrailer-Videoproduktion kann für Videoproduktionen lizenzierte Inhalte von Drittanbietern verwenden. Hierzu gehören insbesondere Musik, Soundeffekte, Grafiken, Templates, Animationen und sonstige Gestaltungselemente.
Soweit Inhalte aus dem Angebot von Artlist.io verwendet werden, erfolgt deren Nutzung auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Produktion für WebTrailer-Videoproduktion bestehenden Artlist-Lizenz und der hierfür geltenden Lizenz- und Nutzungsbedingungen.
Die in eine Videoproduktion eingebundenen Artlist-Inhalte werden dem Auftraggeber ausschließlich als Bestandteil der fertiggestellten Videoproduktion zur Nutzung im Rahmen der für das jeweilige Projekt bestehenden Lizenz überlassen.
Eine eigenständige Übertragung der Artlist-Assets oder der daran bestehenden Rechte auf den Auftraggeber erfolgt nicht.
Insbesondere ist es dem Auftraggeber nicht gestattet, aus dem Video extrahierte oder anderweitig zugänglich gewordene Musikstücke, Soundeffekte, Footage, Templates, Grafiken oder sonstige lizenzierte Assets separat zu verwenden, zu vervielfältigen, weiterzugeben, zu verkaufen, Unterlizenzen daran einzuräumen oder für andere eigene oder fremde Video-, Audio- oder Medienproduktionen zu verwenden, soweit die jeweilige Drittanbieterlizenz dies nicht ausdrücklich gestattet.
Für die entsprechenden Drittinhalte gelten ergänzend die jeweils anwendbaren Lizenzbedingungen des betreffenden Rechte- bzw. Lizenzgebers.
§ 13 Referenznutzung durch WebTrailer-Videoproduktion
WebTrailer-Videoproduktion ist berechtigt, die fertiggestellte Videoproduktion nach ihrer Veröffentlichung durch den Auftraggeber oder nach entsprechender Freigabe als Referenz für die eigene Unternehmensdarstellung und Eigenwerbung zu verwenden.
Die Referenznutzung kann insbesondere erfolgen:
auf webtrailer.net sowie auf den von WebTrailer-Videoproduktion betriebenen Social-Media- und Videokanälen, insbesondere Instagram, TikTok, LinkedIn und YouTube.
WebTrailer-Videoproduktion darf hierfür die finale Videoproduktion im für die jeweilige Plattform technisch erforderlichen Umfang darstellen und veröffentlichen.
Teilt der Auftraggeber WebTrailer-Videoproduktion vor der Referenzveröffentlichung mit, dass eine Referenznutzung nicht gewünscht ist, wird WebTrailer-Videoproduktion die Videoproduktion nicht für eigene Referenzzwecke veröffentlichen.
Eine Referenznutzung erfolgt nur im Rahmen der WebTrailer-Videoproduktion tatsächlich zustehenden Rechte. Rechte Dritter, insbesondere Persönlichkeits-, Marken-, Musik- und sonstige Lizenzrechte, bleiben unberührt.
§ 14 Rohmaterial und Archivierung
Das im Rahmen der Produktion entstandene Rohmaterial wird von WebTrailer-Videoproduktion grundsätzlich für 24 Monate nach Abschluss des Projekts aufbewahrt.
Die Speicherung stellt ohne gesonderte Vereinbarung einen freiwilligen Archivierungsservice dar und begründet keine Verpflichtung zur dauerhaften Archivierung.
Nach Ablauf von 24 Monaten kann das Rohmaterial gelöscht werden, ohne dass es einer gesonderten Ankündigung bedarf, soweit keine individuelle Vereinbarung oder gesetzliche Verpflichtung entgegensteht.
Eine Verpflichtung zur Herausgabe des Rohmaterials ergibt sich aus der Aufbewahrung nicht.
§ 15 Termine, Ausfall und Verzögerungen
Vereinbarte Dreh- und Produktionstermine setzen die rechtzeitige Mitwirkung des Auftraggebers voraus.
Verzögerungen aufgrund fehlender Materialien, nicht verfügbarer Ansprechpartner, fehlender Drehgenehmigungen oder sonstiger vom Auftraggeber zu vertretender Umstände können zu einer entsprechenden Verschiebung der Produktion führen.
Hierdurch verursachte und nachweisbare zusätzliche Aufwendungen können nach entsprechender Abstimmung zusätzlich berechnet werden.
Bei höherer Gewalt oder sonstigen von WebTrailer-Videoproduktion nicht zu vertretenden Umständen, durch die ein Drehtermin nicht durchgeführt werden kann, werden die Parteien einen angemessenen Ersatztermin vereinbaren.
§ 16 Mängel und Nacherfüllung
Für Mängel gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit wirksam nichts anderes vereinbart wurde.
Der Auftraggeber hat WebTrailer-Videoproduktion Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben.
Eine nachträgliche Änderung persönlicher oder gestalterischer Vorstellungen stellt für sich genommen keinen Sachmangel dar, wenn die Produktion dem vereinbarten Leistungsumfang und dem zuvor abgestimmten Konzept entspricht.
§ 17 Haftung
WebTrailer-Videoproduktion haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.
§ 18 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Soweit gesetzlich zulässig und der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird Essen als Gerichtsstand vereinbart.
